Breideneichen GmbH - Entsorgungsfachbetrieb

Prüfungen von Ölabscheidern, Fettabscheidern, Hausanschlüssen, Rohrleitungen und Sonderbauwerken vom anerkannten Fachbetrieb!

Setzen Sie auf Qualität, Service und Kompetenz.

Als qualifizierter Fachbetrieb übernehmen wir für Sie die monatliche Eigenkontrolle, die halbjährliche Wartung sowie die im Intervall von fünf Jahren vorgeschriebene Generalinspektion von Ölabscheidern nach DIN 1999-100 und für Fettabscheider DIN 4040-100. Die Prüfung wird von unserem qualifizierten Fachpersonal entsprechend den Vorgaben der Normen durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie von uns ein ausführliches Prüfprotokoll mit den Prüfwerten und gegebenenfalls einer Auflistung der festgestellten Schäden.


Wir sind zudem ein anerkannter Fachbetrieb für die Luft- und Wasserprüfung von erdverlegten Abwasserleitungen, Rohrleitungen, Muffen oder Sonderbauwerken nach DIN EN 1610. Der Umfang der Prüfungen ist in der Norm vorgegeben. Die Prüfungen müssen vor der Inbetriebnahme neu verlegter Kanäle, vor und nach Sanierungsarbeiten und in wiederkehrenden Intervallen durchgeführt werden. Auch für diese Prüfungen erstellen wir einen ausführlichen und von Behörden anerkannten Prüfbericht zum Nachweis der Prüfungen und zur Dichtheit der Anlagen. 


Wir, als anerkannter Fachbetrieb, verfügen über entsprechend geschultes Fachpersonal sowie die modernsten technischen Voraussetzungen. Unsere Prüfgeräte haben das LGA Prüfzeugnis mit der Nummer 5351245-01 und eine Messgenauigkeit von < 0,1 mm.

Unsere Prüffahrzeuge verfügen über eine eigenständige Stromversorgung.

Prüfungen von Öl-, Leichtflüssigkeitsabscheider / Schlammfang Sonderbauwerke nach DIN 1999-100 

Der Gesetzgeber, vertreten durch die unteren Wasserbehörden, sowie die Normen: DIN 1999-100 (EN 858) schreiben vor, dass Öl-, Leichtflüssigkeitsabscheider / Schlammfang/ sowie zugehörige Sonderbauwerke, alle 5 Jahre einer Generalinspektion zu unterziehen und auf Dichtheit ( Generalinspektion ) zu prüfen sind.
Dies gilt für bestehende Anlagen. Neueinbauten sind vor Inbetriebnahme und danach auch alle 5 Jahre  durch einen Fachkundigen prüfen zu lassen. Zum Prüfumfang zählen alle angeschlossenen Leitungen, Schächte und die Waschhallengruben. 

Der Prüfablauf ist in der entsprechenden DIN-Norm sowie Behördenseits vorgeschrieben und umfasst folgende Forderungen:

1. Reinigen der Abscheideranlage und der zugehörigen Komponenten.
2. Visuelle Kontrolle auf Schäden.
3. Kontrolle auf Ordnungsmäßigkeit des Betriebstagebuches
4. Kontrolle auf Einhaltung der Nebenbestimmungen der Indirekteinleitergenehmigung.
5. Kontrolle und Berechnung der ausreichenden Dimensionierung.
6. Befüllung der Anlage und aller Anlagenkomponenten mit Wasser.
7. Messung auf Dichtheit mittels Prüfsonden und EDV-Programm.
8. Erstellen eines behördlich zugelassenen, EDV erstellten, Prüfberichtes
der als Nachweis der Dichtheit den Behörden vorzulegen ist.

Prüfungen Fettabscheider / Schlammfang nach DIN 4040-100 

Der Gesetzgeber, vertreten durch die unteren Wasserbehörden, sowie die Normen: DIN 4040-100  schreiben vor, dass Fettabscheider / Schlammfang, alle 5 Jahre (sofern Behördenseits nichts anderes vorgegeben ist) auf Dichtheit (Generalinspektion) zu prüfen sind.


Dies gilt für bestehende Anlagen. Neueinbauten sind vor Inbetriebnahme und danach auch alle 5 Jahre durch einen Fachkundigen prüfen zu lassen. Zum Prüfumfang zählen erdverlegte Leitungen und Schächte.

Der Prüfablauf ist in der entsprechenden DIN-Norm sowie Behördenseits vorgeschrieben
und umfasst folgende Forderungen:

1. Reinigen der Abscheideranlage und der zugehörigen Komponenten.
2. Visuelle Kontrolle auf Schäden.
3. Kontrolle auf Ordnungsmäßigkeit des Betriebstagebuches
4. Kontrolle auf Einhaltung der Nebenbestimmungen der Indirekteinleitergenehmigung.
5. Kontrolle und Berechnung der ausreichenden Dimensionierung.
6. Befüllung der Anlage und aller Anlagenkomponenten mit Wasser.
7. Messung auf Dichtheit mittels Prüfsonden und EDV-Programm.
8. Erstellen eines behördlich zugelassenen, EDV erstellten, Prüfberichtes
der als Nachweis der Dichtheit den Behörden vorzulegen ist.

Prüfungen Hausanschluss

Gemäß Landeswasser-/ Wasserhaushaltsgesetz hat jeder Grundstückseigentümer die erdverlegten Abwasserleitungen seines Grundstückes (Schmutz-/und Niederschlagswasser) auf Dichtheit, durch ein anerkanntes Fachunternehmen bis 2015, prüfen zu lassen.

Der Prüfablauf ist in der entsprechenden DIN-Norm sowie Behördenseits vorgeschrieben und umfasst folgende Forderungen:

1. Reinigen der Abwasserleitungen mit Wasserhochdruck.
2. TV-Untersuchung der Abwasserleitungen auf Schäden
3. Druckprüfung nach DIN EN 1610 Luft / Wasser bei neuverlegten Leitungen oder
4. Druckprüfung nach DIN 1986-30 Wasser bei bestehenden Leitungen.
5. Druckleitungsprüfung nach TRWV/W-400-2
6. Erstellen eines behördlich zugelassenen, EDV erstellten, Prüfberichtes der als Nachweis der Dichtheit den Behörden vorzulegen ist

Sollten bei der TV-Untersuchung sichtbare Schäden festgestellt werden, so sind diese vor der eigentlichen Druckprüfung zu beheben. Eine wichtige Prüfungsvoraussetzung ist, dass die Abwasserleitung zugänglich und der Leitungsverlauf einschl. aller Zuläufe bekannt ist.

Prüfungen von Rohrleitungen und Sonderbauwerken

Geforderte Prüfungen von Rohrleitungen, Muffen oder Sonderbauwerken bieten wir gemäß den gesetzlichen Forderungen des Landeswassergesetzes sowie den Vorgaben der unteren Wasserbehörden an.

Folgende Prüfmethoden bieten wir in diesem DIN-Segment an:


Rohrleitungen gemäß DIN EN 1610 Luftprüfung
Rohrleitungen gemäß DIN EN 1610 Wasserprüfung
Muffenprüfung gemäß DIN EN 1610 Luftprüfung
Sonderbauwerke gemäß DIN EN 1610 Wasserprüfung

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